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   AG Regensburg, 16.01.2017 - III Gs 121/17   

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https://dejure.org/2017,72113
AG Regensburg, 16.01.2017 - III Gs 121/17 (https://dejure.org/2017,72113)
AG Regensburg, Entscheidung vom 16.01.2017 - III Gs 121/17 (https://dejure.org/2017,72113)
AG Regensburg, Entscheidung vom 16. Januar 2017 - III Gs 121/17 (https://dejure.org/2017,72113)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Regensburg, 03.07.2019 - 6 KLs 152 Js 16476/16

    Öffentlich geförderte Wohnungen, Reservierungsvereinbarung,

    Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Regensburg erließ das Amtsgericht Regensburg - Ermittlungsrichter - am 16.01.2017 unter dem Geschäftszeichen III Gs 121/17 einen Haftbefehl gegen den Angeklagten W wegen des dringenden Verdachts der Bestechlichkeit sowie der Vorteilsannahme und ging dabei vom Haftgrund der Verdunkelungsgefahr aus.

    Mit Beschluss vom 28.02.2017 setzte das Landgericht Regensburg - 6. Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer - den Haftbefehl des Amtsgerichts Regensburg vom 16.01.2017, Gz.: III Gs 121/17, unter Erteilung von Anweisungen, wie dem Verbot der Kontaktaufnahme zu bestimmten Personen, außer Vollzug.

    Zur Begründung der vorläufigen Dienstenthebung bezog sich die Disziplinarbehörde auf den im Haftbefehl des Amtsgerichts Regensburg vom 16.01.2017, Gz.: III Gs 121/17, geschilderten Sachverhalt und führte aus, dass der Angeklagte W die ihm zur Last gelegten Handlungen, die zugleich ein Dienstvergehen darstellen würden, nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Regensburg mit hinreichender Wahrscheinlichkeit begangen hätte.

    Hinsichtlich der Untersuchungshaft wurden die glaubhaften Schilderungen des Angeklagten W durch den Haftbefehl des Amtsgerichts Regensburg vom 16.01.2017, Gz.: III Gs 121/17 (EA IV Bl. 1844-1854), die Aufnahmemitteilung der JVA Straubing vom 19.01.2017 (EA V Bl. 2103), den Beschluss des Landgerichts Regensburg vom 28.02.2017 betreffend die Außervollzugsetzung des Haftbefehls gegen den Angeklagten W (EA VI Bl. 2622-2642) und die Entlassungsanordnung des Landgerichts Regensburg vom 28.02.2017 (EA VI Bl. 2643/zu 2643) bestätigt und ergänzt.

  • VG Regensburg, 20.08.2019 - RO 10A DS 19.1307

    Vorläufige Dienstenthebung eines Oberbürgermeisters

    Am 16. Januar 2017 ordnete das Amtsgericht Regensburg Untersuchungshaft gegen den Antragsteller an (Az. III Gs 121/17).
  • LG Regensburg, 04.07.2019 - 152 Js 16476/16

    Öffentlich geförderte Wohnungen, Reservierungsvereinbarung,

    Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Regensburg erließ das Amtsgericht Regensburg - Ermittlungsrichter - am 16.01.2017 unter dem Geschäftszeichen III Gs 121/17 einen Haftbefehl gegen den Angeklagten W wegen des dringenden Verdachts der Bestechlichkeit sowie der Vorteilsannahme und ging dabei vom Haftgrund der Verdunkelungsgefahr aus.

    Mit Beschluss vom 28.02.2017 setzte das Landgericht Regensburg - 6. Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer - den Haftbefehl des Amtsgerichts Regensburg vom 16.01.2017, Gz.: III Gs 121/17, unter Erteilung von Anweisungen, wie dem Verbot der Kontaktaufnahme zu bestimmten Personen, außer Vollzug.

    Zur Begründung der vorläufigen Dienstenthebung bezog sich die Disziplinarbehörde auf den im Haftbefehl des Amtsgerichts Regensburg vom 16.01.2017, Gz.: III Gs 121/17, geschilderten Sachverhalt und führte aus, dass der Angeklagte W die ihm zur Last gelegten Handlungen, die zugleich ein Dienstvergehen darstellen würden, nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Regensburg mit hinreichender Wahrscheinlichkeit begangen hätte.

    Hinsichtlich der Untersuchungshaft wurden die glaubhaften Schilderungen des Angeklagten W durch den Haftbefehl des Amtsgerichts Regensburg vom 16.01.2017, Gz.: III Gs 121/17 (EA IV Bl. 1844-1854), die Aufnahmemitteilung der JVA Straubing vom 19.01.2017 (EA V Bl. 2103), den Beschluss des Landgerichts Regensburg vom 28.02.2017 betreffend die Außervollzugsetzung des Haftbefehls gegen den Angeklagten W (EA VI Bl. 2622-2642) und die Entlassungsanordnung des Landgerichts Regensburg vom 28.02.2017 (EA VI Bl. 2643/zu 2643) bestätigt und ergänzt.

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